
"Ein Forward-Darlehen ist keine Wette auf steigende Zinsen, sondern eine Versicherung gegen sie. Wer nur den Aufschlag vergleicht, hat den Preis gelesen und die Leistung überblättert."
Adrian Sauer, Senior Finanzierungsberater
Prüfhinweis: Das Expertenzitat in diesem Artikel wurde von Claude formuliert und ist Adrian Sauer zugeschrieben. Bitte fachlich und im eigenen Wortlaut prüfen, bevor der Artikel veröffentlicht wird. Gelb markierte Stellen brauchen deine Bestätigung.
Beim Forward-Darlehen zahlst du für die Zinsgarantie einen Aufschlag. Der wird pro Monat Vorlaufzeit berechnet. Bei vielen Angeboten beginnt er erst nach einer aufschlagsfreien Zeit, sodass nicht jeder Vorlaufmonat auch Geld kostet. Bereitstellungszinsen fallen in der Wartezeit in der Regel nicht an, weil die Summe zu einem festen Termin in einer Zahlung fließt. Die eigentliche Kostenfalle liegt woanders: Du musst das Darlehen abnehmen. Hier stehen alle Kostenposten und der Rechenweg dazu.
Das Wichtigste auf einen Blick
Inhaltsübersicht
Der Zinsaufschlag beim Forward-Darlehen ist der Preis dafür, dass eine Bank dir heute einen Zinssatz für einen Termin in der Zukunft garantiert. Beim Forward-Darlehen sicherst du dir den Zins für eine Finanzierung, die erst später startet. Mehr dazu, wie ein Forward-Darlehen funktioniert und wann es sich lohnt, liest du in unserem separaten Ratgeber.
Der Aufschlag ist keine Gebühr, die du überweist. Er wird auf den Sollzins draufgerechnet, den du ohne Vorlauf bekommen hättest. Er läuft in jeder Monatsrate mit. Berechnet wird er pro Monat Vorlaufzeit, also für die Zeit zwischen deiner Unterschrift und dem Tag, an dem das Geld deine alte Finanzierung ablöst.
Verbindlich ist zuerst die Mechanik: Der Aufschlag wird pro Monat Vorlaufzeit berechnet und summiert sich über die Vorlaufzeit. Er ist damit planbar, sobald deine Bank ihren Satz pro Monat nennt. Aus diesem Monatssatz und der Zahl deiner Vorlaufmonate steht dein Gesamtaufschlag fest, ohne dass du den Markt einschätzen musst.
Die zweite belastbare Größe ist die aufschlagsfreie Zeit. Viele Banken rechnen die ersten Monate des Vorlaufs ohne Aufschlag, je nach Anbieter oft die ersten sechs bis zwölf Monate. Erst danach fängt die Uhr an zu laufen. Liegt dein gesamter Vorlauf innerhalb dieser Zeit, kostet die Zinsgarantie an dieser Stelle nichts extra. Diese Größe entscheidet also mit darüber, wie teuer dein Vorlauf wirklich wird.
Den Gesamtaufschlag rechnest du damit selbst aus: Vorlaufmonate minus aufschlagsfreie Monate, das Ergebnis mal Aufschlag pro Monat. Zum Mitrechnen eine Rechenannahme von 0,02 Prozentpunkten pro Monat, kein Marktwert: Bei 24 Monaten Vorlauf und sechs aufschlagsfreien Monaten sind das 18 × 0,02 = 0,36 Prozentpunkte auf deinen Sollzins. Mit einem anderen Monatssatz ändert sich nur der Faktor, nicht der Weg. Den ausführlichen Rechenweg mit Euro-Beträgen findest du im nächsten Abschnitt.
Was der Monatssatz selbst kostet, unterscheidet sich von Bank zu Bank und von Zinsphase zu Zinsphase, weil er daran hängt, was der Markt für die kommenden Jahre erwartet. Zwei Angebote für denselben Vorlauf können deutlich auseinanderliegen. Deshalb ist die entscheidende Frage an deine Bank: Wie viele Vorlaufmonate rechnen Sie aufschlagsfrei und wie hoch ist der Zinsaufschlag pro Monat danach in Prozentpunkten? Mit diesen zwei Zahlen ist die Frage nach der Höhe für deinen Fall beantwortet.
Ein Forward-Darlehen wird oft so gelesen: Ich wette darauf, dass die Zinsen steigen. Steigen sie nicht, habe ich verloren. Diese Lesart verwechselt den Aufschlag mit einem Verlust.
Treffender ist der Vergleich mit einer Versicherung. Der Aufschlag ist die Prämie. Du bezahlst nicht dafür, dass die Zinsen steigen, sondern dafür, dass es dich nicht mehr trifft, wenn sie es tun. Wer nur auf die Prämie schaut, vergleicht Kosten ohne den Gegenwert.
Der Aufschlag ist ohnehin nur eine der Zahlen im Angebot. Genauso wichtig ist, wie viel du monatlich zurückzahlst und wie viele Jahre du noch bis zur Rente hast. Die meisten Banken rechnen damit, dass du vor dem Renteneintritt schuldenfrei bist. Ein vereinbartes Sondertilgungsrecht gibt dir dabei Luft, denn damit wirst du schneller schuldenfrei.

"Ein Forward-Darlehen ist keine Wette auf steigende Zinsen, sondern eine Versicherung gegen sie. Wer nur den Aufschlag vergleicht, hat den Preis gelesen und die Leistung überblättert."
Adrian Sauer, Senior Finanzierungsberater
Du brauchst dafür keinen Rechner. Vier Schritte genügen. Alle Werte stehen in deinem Angebot und in deiner alten Finanzierung.
Mit unserem Online-Rechner findest du in nur wenigen Minuten heraus, welche Konditionen du für deine Anschlussfinanzierung bekommen kannst.
Angenommen, deine Zinsbindung läuft in 24 Monaten aus. Zum Ablösetermin schuldest du der Bank noch 165.000 €. Das Angebot rechnet die ersten sechs Monate aufschlagsfrei und danach 0,02 Prozentpunkte pro Monat. Der Wert 0,02 ist hier nur eine Rechenannahme, damit du den Weg siehst. Den Wert für deinen Fall findest du ausschließlich in deinem eigenen Angebot.
Weil deine Restschuld über die Jahre sinkt, wird auch dieser Betrag kleiner. Die 594 € sind der Startwert im ersten Jahr, nicht der Durchschnitt.
Jetzt kommt der zweite Teil des Vergleichs, den viele weglassen. Halte den Aufschlag gegen das, wovor er dich schützt. Steigt der Marktzins bis zu deinem Ablösetermin um 1 Prozentpunkt, kostet dich das auf 165.000 € rund 1.650 € pro Jahr, also etwa 138 € im Monat. Das ist eine Rechnung, keine Prognose. Sie zeigt, in welchem Verhältnis Prämie und Risiko stehen.
In der Regel nein, wenn es um eine klassische Anschlussfinanzierung geht. Die Bedingung dafür: Die Summe wird zu einem festen Termin in einer einzigen Zahlung ausgezahlt und löst deine alte Finanzierung ab.
Bereitstellungszinsen sind eine Gebühr dafür, dass du zugesagtes Geld später abrufst als vereinbart. Dieser Fall tritt beim Forward-Darlehen nicht ein, weil der Auszahlungstermin von Anfang an feststeht. Die Wartezeit davor ist der vereinbarte Vorlauf. Bezahlt wird sie über den Zinsaufschlag, nicht zusätzlich.
Anders liegt der Fall bei Finanzierungen, bei denen das Geld in mehreren Teilbeträgen abgerufen wird, etwa nach Baufortschritt. Dort ist eine bereitstellungszinsfreie Zeit von drei bis zwölf Monaten marktüblich, danach fällt die Gebühr auf den noch nicht abgerufenen Teil an. Das ist ein anderer Finanzierungsfall und hier nur zur Abgrenzung erwähnt.
Prüf trotzdem deinen eigenen Vertrag. Was für dich gilt, steht dort und nicht im Marktdurchschnitt.
Verschiebt sich dein Ablösetermin über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, etwa weil die alte Finanzierung später endet als geplant, gilt die Bereitstellungszinsfreiheit nur bis zu diesem ursprünglich vereinbarten Termin. Ab dann kann deine Bank doch Bereitstellungszinsen berechnen. Wie das im Detail geregelt ist, unterscheidet sich von Bank zu Bank – kläre das vorab in deinem Vertrag.
Marktüblich sind Vorlaufzeiten bis zu 60 Monate, also fünf Jahre vor dem Ende deiner Zinsbindung. Einzelne Banken gehen darüber hinaus, nach unten gibt es keine Grenze.
Jeder zusätzliche Monat Vorlauf verlängert die Zinsgarantie und erhöht damit den Aufschlag. Fünf Jahre Vorlauf kaufen dir viel Sicherheit und kosten entsprechend mehr als zwei Jahre. Die Frage ist deshalb nicht, wie früh es geht, sondern wie viel Sicherheit du bezahlen willst. Wie sich das zum Zeitplan bis zum Ende deiner Zinsbindung verhält, liest du in unserem separaten Ratgeber.
Ein Forward-Darlehen ist ein fertiger Darlehensvertrag mit einem späteren Starttermin. Du musst das Geld zu diesem Termin abnehmen. Das ist die Kehrseite der Zinsgarantie. Sie kostet dich dann Geld, wenn sich dein Plan ändert. Nimmst du nicht ab, kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Typische Auslöser:
Der dritte Punkt ist der bittere: Fallen die Zinsen deutlich, hilft dir das nichts, weil du am Vertrag festhängt. Genau das ist der Preis der Sicherheit. Er gehört in den Vergleich hinein. Nach dem Vertragsschluss hast du 14 Tage Widerrufsrecht (§§ 355, 495 BGB), danach gilt die Abnahmepflicht.
Die Rechtsgrundlage ist hier eine andere als bei der Vorfälligkeitsentschädigung: allgemeines Schadensersatzrecht (§ 280 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB) statt § 502 BGB. Marktüblich liegt die Höhe zwischen 1 und 5 % der nicht abgenommenen Darlehenssumme.
Ob das Forward-Darlehen der passende Weg ist oder eine Verlängerung bei deiner bisherigen Bank besser passt, ist eine Entscheidung davor. Mehr dazu, die drei Wege in die Anschlussfinanzierung im Vergleich, liest du in unserem separaten Ratgeber.
| Kostenposten | Wann er anfällt | Wovon die Höhe abhängt | Was du tun kannst |
|---|---|---|---|
| Zinsaufschlag | Immer. Er steckt in jeder Monatsrate der neuen Zinsbindung. | Aufschlagspflichtige Vorlaufmonate, Zinserwartung im Markt, Kalkulation der Bank. | Vorlauf nicht länger wählen als nötig und Angebote vergleichen. |
| Bereitstellungszinsen | Bei einer Anschlussfinanzierung in der Regel nicht. | Ob es eine verzögerte Auszahlung gibt und was der Vertrag dazu regelt. | Im Vertrag nachlesen, ob und ab wann sie vereinbart sind. |
| Nichtabnahmeentschädigung | Nur, wenn du das zugesagte Darlehen nicht abnimmst. | Restlaufzeit, Zinsdifferenz und die Berechnung der Bank. | Vorher prüfen, ob du die Immobilie behalten und den Termin einhalten wirst. |
Mit unserem Online-Rechner findest du in nur wenigen Minuten heraus, welche Konditionen du für deine Anschlussfinanzierung bekommen kannst.
Den Zinsaufschlag kannst du selbst ausrechnen, sobald du zwei Zahlen aus deinem Angebot kennst: den Aufschlag pro Monat und die aufschlagsfreie Zeit. Alles Weitere ist Multiplikation. Bereitstellungszinsen kommen bei einer Anschlussfinanzierung in der Regel nicht dazu.
Bewerte den Aufschlag nicht allein, sondern gegen das, was er absichert. Und rechne die Abnahmepflicht mit ein, denn sie ist der Posten, der aus einem guten Angebot ein teures machen kann.
Der Aufschlag wird pro Monat Vorlaufzeit berechnet und summiert sich über die Vorlaufzeit, beginnt bei vielen Banken aber erst nach einer aufschlagsfreien Zeit von oft sechs bis zwölf Monaten. Deinen Gesamtaufschlag rechnest du so: aufschlagspflichtige Vorlaufmonate mal Aufschlag pro Monat. Die Höhe pro Monat ist marktabhängig und unterscheidet sich zwischen Banken und Zinsphasen. Frag deine Bank nach genau zwei Zahlen: der Zahl der aufschlagsfreien Monate und dem Aufschlag pro Monat in Prozentpunkten.
In der Regel nein. Die Bedingung dafür ist, dass die Summe zu einem festen Termin in einer einzigen Zahlung ausgezahlt wird und deine alte Finanzierung ablöst. Bereitstellungszinsen entstehen dort, wo zugesagtes Geld später oder in Teilbeträgen abgerufen wird. Was für dich gilt, steht in deinem Vertrag.
Marktüblich sind bis zu 60 Monate, also fünf Jahre vor dem Ende deiner Zinsbindung. Einzelne Banken bieten längere Vorlaufzeiten an. Je länger der Vorlauf, desto höher der Zinsaufschlag.
Für den Zinsaufschlag nicht. Du multiplizierst die aufschlagspflichtigen Vorlaufmonate mit dem Aufschlag pro Monat und das Ergebnis mit deiner Restschuld. Das sind die Mehrkosten pro Jahr. Der Rechenweg samt Beispiel steht weiter oben.
Dann kann die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen, weil sie das Geld für dich vorgehalten hat. Ein Forward-Darlehen ist ein verbindlicher Vertrag mit späterem Starttermin. Nach dem Abschluss hast du 14 Tage Widerrufsrecht, danach gilt die Abnahmepflicht.

Dennis ist seit 13,5 Jahren in der Immobilienfinanzierung zu Hause. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann bei einer großen Bank war er rund zehn Jahre als Senior-Finanzierungsberater bei einem der führenden Baufinanzierungsvermittler tätig.
Sein Ansatz ist konsequent lösungsorientiert. Nicht das Produkt steht im Mittelpunkt, sondern die Situation des Menschen dahinter. Ob Kauf, Neubau, Anschlussfinanzierung oder Kapitalanlage: Dennis findet den passenden Weg, auch wenn die Struktur komplex wird.
Als Familienvater weiß er selbst, wie viel finanzielle Sicherheit und ein eigenes Zuhause bedeuten.