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Grundbucheintrag: welche Kosten beim Hauskauf anfallen
Beim Hauskauf entstehen neben dem Kaufpreis weitere Kosten, die viele Erstkäufer:innen unterschätzen. Ein wichtiger Posten sind die Gebühren für Notar und Grundbuchamt. Zusammen machen sie rund 1,8 Prozent des Kaufpreises aus und sichern deinen Immobilienkauf rechtlich ab. In diesem Ratgeber erfährst du, wofür diese Kosten anfallen, wie hoch sie ungefähr sind und warum die sogenannte Auflassungsvormerkung dich früh schützt.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Notar und Grundbuchamt kosten zusammen rund 1,8 Prozent des Kaufpreises.
- Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das etwa 4.800 € für den Notar und rund 2.400 € für das Grundbuchamt.
- Die Auflassungsvormerkung ist in diesen Kosten bereits enthalten und sichert dich früh ab.
- Sie schützt dich davor, dass die Immobilie zwischenzeitlich an eine weitere Person verkauft oder neu belastet wird.
- Diese Kaufnebenkosten zahlst du in der Regel aus deinem Eigenkapital.
Inhaltsübersicht
Was ist der Grundbucheintrag und wer ist beteiligt?
Der Grundbucheintrag ist der amtliche Nachweis darüber, wem eine Immobilie gehört. Erst wenn du im Grundbuch als Eigentümer:in stehst, gilt der Eigentumsübergang rechtlich als abgeschlossen. Bis dahin sind zwei Stellen beteiligt: die Notarin oder der Notar und das Grundbuchamt.
Die Notarin oder der Notar beurkundet den Kaufvertrag, klärt beide Seiten über ihre Rechte und Pflichten auf und leitet die nötigen Eintragungen beim Grundbuchamt in die Wege. Das Grundbuchamt selbst führt die Eintragungen aus und aktualisiert das Grundbuch. Beide Schritte sind beim Immobilienkauf in Deutschland vorgeschrieben.
Welche Kosten fallen für Notar und Grundbuchamt an?
Die Gebühren für Notar und Grundbuchamt zählen zu den Kaufnebenkosten und richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Als Faustregel gilt: Zusammen liegen sie bei rund 1,8 Prozent des Kaufpreises.
Dieser Betrag teilt sich grob in zwei Bereiche auf. Der größere Teil entfällt auf die Notarkosten für die Beurkundung und die Abwicklung. Der kleinere Teil geht an das Grundbuchamt für die Eintragungen. Die genaue Höhe kann je nach Aufwand leicht abweichen.
| Posten | Wofür | Anteil (grobe Orientierung) |
|---|---|---|
| Notar | Beurkundung des Kaufvertrags, Abwicklung, Auflassungsvormerkung | rund zwei Drittel |
| Grundbuchamt | Eintragung ins Grundbuch, Eigentumsumschreibung | rund ein Drittel |
Wie sieht eine Beispielrechnung aus?
Am einfachsten wird das an einem konkreten Beispiel. Nehmen wir an, du kaufst eine Immobilie für 400.000 €. Dann kannst du für Notar und Grundbuchamt zusammen mit etwa 1,8 Prozent rechnen, also rund 7.200 € insgesamt.
| Posten | Ungefähre Kosten bei 400.000€ Kaufpreis |
|---|---|
| Notar | ca. 4.800€ |
| Grundbuchamt | ca. 2.400€ |
Diese Werte sind eine Orientierung. Die tatsächlichen Beträge können je nach Kaufpreis, Bundesland und Aufwand abweichen. Für eine genaue Einschätzung schaust du dir am besten deinen individuellen Fall an.
Was ist die Auflassungsvormerkung und wie schützt sie dich?
Die Auflassungsvormerkung ist ein Vermerk im Grundbuch, der dich als künftige:n Eigentümer:in absichert, bevor du offiziell eingetragen bist. Sie ist in den Notarkosten bereits enthalten, du zahlst also nichts extra dafür.
Zwischen der Unterschrift beim Notar und deiner endgültigen Eintragung ins Grundbuch vergeht meist einige Zeit. In dieser Phase schützt dich die Auflassungsvormerkung. Sie sorgt dafür, dass die verkaufende Person die Immobilie in der Zwischenzeit nicht an eine weitere Person verkaufen oder eine neue Grundschuld eintragen lassen kann.
Damit ist dein Anspruch auf die Immobilie schon gesichert, obwohl du formal noch nicht Eigentümer:in bist. Das gibt dir Sicherheit in einer Phase, in der viel Geld im Spiel ist.

“Notar und Grundbuchamt kosten beim Immobilienkauf rund 1,8 Prozent des Kaufpreises. Sie schützen dabei mehr, als viele wissen. Die Auflassungsvormerkung ist bereits enthalten und sichert dich ab, bevor du überhaupt Eigentümer:in bist."
Adrian Sauer, Senior Finanzberater
Wie planst du diese Kosten in deine Finanzierung ein?
Die Kosten für Notar und Grundbuchamt gehören zu den Kaufnebenkosten und werden in der Regel aus deinem Eigenkapital bezahlt. Das bedeutet: Deine Bank finanziert sie meist nicht mit, du solltest sie also von Anfang an einplanen.
Neben Notar und Grundbuchamt kommen weitere Nebenkosten hinzu, zum Beispiel die Grunderwerbsteuer und je nach Fall eine Maklerprovision. Eine vollständige Übersicht aller Kaufnebenkosten findest du in unserem Ratgeber zu den Kaufnebenkosten.
Wenn du deine Finanzierung planst, hilft es, diesen Block früh zu berücksichtigen. So weißt du genau, wie viel Eigenkapital du für den gesamten Kauf brauchst.
Fazit
Die Kosten für Grundbucheintrag und Notar sind ein fester Bestandteil beim Hauskauf. Mit rund 1,8 Prozent des Kaufpreises sind sie gut kalkulierbar und erfüllen einen wichtigen Zweck: Sie sichern deinen Eigentumsübergang rechtlich ab. Die enthaltene Auflassungsvormerkung schützt dich schon, bevor du im Grundbuch stehst. Wenn du diesen Posten früh in deine Finanzierung einplanst, gehst du entspannter in deinen Immobilienkauf.
Häufige Fragen zur Grundbucheintragung
Sind Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf verpflichtend?
Ja. In Deutschland muss ein Immobilienkauf notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden. Beide Schritte sind vorgeschrieben und lassen sich nicht umgehen.
Wie hoch sind die Kosten für Notar und Grundbuchamt?
Als Faustregel gilt: Zusammen liegen sie bei rund 1,8 Prozent des Kaufpreises. Bei 400.000 € sind das etwa 4.800 € für den Notar und rund 2.400 € für das Grundbuchamt.
Ist die Auflassungsvormerkung ein Extraposten?
Nein. Die Auflassungsvormerkung ist in den Notarkosten bereits enthalten. Du zahlst dafür also keine zusätzlichen Gebühren.
Kann ich die Notar- und Grundbuchkosten mitfinanzieren?
In der Regel werden diese Kaufnebenkosten aus dem Eigenkapital bezahlt und nicht über den Kredit finanziert. Deshalb solltest du sie von Anfang an einplanen.

Uta Möllmann
Uta begleitet Menschen seit 17 Jahren auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Nach zwei kaufmännischen Ausbildungen in der Immobilienbranche hat sie an der HTW Berlin Immobilienwirtschaft studiert und ist Immobilienökonomin. Mehrere Jahre arbeitete sie angestellt in der Immobilien- und Finanzierungsbranche.
Bei Navera verantwortet sie Kundenerlebnis und Beratung. Ihr Schwerpunkt ist es, den Immobilienkauf einfacher zu machen. Für die meisten Menschen ist er die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens, und genau dabei begleitet Uta sie. Besonders am Herzen liegen ihr Familien auf dem Weg ins erste Zuhause.