
"Aus dem Grundbuch zu gehen, ist eine Sache. Aus dem Darlehen zu kommen, ist eine andere. Das Erste regelt der Notar, das Zweite entscheidet allein die Bank."
Dennis Albrecht, Senior Finanzierungsberater
Wenn eine Ehe endet und die Immobilie gemeinsam finanziert ist, sind zwei Dinge zu klären: wer im Grundbuch steht und wer der Bank das Geld schuldet. Das sind zwei getrennte Fragen – über die zweite entscheidet die Bank. Für die Finanzierung gibt es drei realistische Wege: verkaufen und ablösen, eine Person übernimmt allein, oder ihr führt gemeinsam weiter. Welcher Weg trägt, hängt am Einkommen und daran, wo du in deiner Zinsbindung stehst. Dieser Artikel behandelt die Finanzierungsseite, die rechtlichen Fragen gehören in anwaltliche Beratung.
Das Wichtigste auf einen Blick
Inhaltsübersicht
Anschlussfinanzierung nach einer Scheidung ist die neue Regelung für ein Immobiliendarlehen, das zwei Menschen gemeinsam aufgenommen haben und nach der Trennung nicht mehr gemeinsam tragen wollen. Neu ist dabei nicht nur der Zinssatz, sondern die Frage, wer künftig im Vertrag steht.
Daraus werden zwei Aufgaben, die oft durcheinandergeraten. Wem gehört die Immobilie künftig? Das klärt ihr untereinander und beim Notar. Wer schuldet der Bank das Geld? Das entscheidet die Bank. Wie Vermögen aufgeteilt wird und was steuerlich passiert, gehört in anwaltliche Beratung.
Das ist der Punkt, an dem die meisten Menschen falsch liegen – deshalb steht er hier vorn. Im Grundbuch steht, wem die Immobilie gehört. Im Darlehensvertrag steht, wer der Bank das Geld zurückzahlen muss. Zwei Dokumente, zwei Verfahren.
Habt ihr den Darlehensvertrag gemeinsam unterschrieben, seid ihr beide Gesamtschuldner: Jede Person schuldet die volle Summe – die Bank kann die Rückzahlung nach ihrer Wahl ganz oder teilweise von jeder von euch verlangen (§ 421 BGB). Das ergibt sich aus eurer gemeinsamen vertraglichen Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag (§ 488 BGB).
Der praktische Kern: Wer seinen Anteil überträgt und aus dem Grundbuch ausgetragen wird, haftet weiter. Die Entlassung aus dem Darlehen ist ein eigener Schritt, den nur die Bank machen kann.

"Aus dem Grundbuch zu gehen, ist eine Sache. Aus dem Darlehen zu kommen, ist eine andere. Das Erste regelt der Notar, das Zweite entscheidet allein die Bank."
Dennis Albrecht, Senior Finanzierungsberater
Drei Wege tragen in der Praxis – alle drei sind ordentliche Lösungen. Welcher passt, entscheidet sich an der Rate und am Zeitpunkt.
| Weg | Was mit dem Darlehen passiert | Wer zustimmen muss | Wann er passt |
|---|---|---|---|
| Verkaufen und ablösen | Wird aus dem Erlös vollständig zurückgezahlt und endet | Ihr beide | Niemand will oder kann die Immobilie allein tragen |
| Eine Person übernimmt allein | Läuft weiter, aber mit einer Person. Die andere wird aus der Haftung entlassen | Die Bank, zwingend | Ein Einkommen trägt die Rate |
| Gemeinsam weiterführen | Bleibt unverändert, beide bleiben im Vertrag | Niemand | Als Übergang, etwa bis die Zinsbindung endet |
Ihr verkauft, zahlt aus dem Erlös zurück, was ihr der Bank noch schuldet, und teilt auf, was übrig bleibt. Das ist der klarste Schnitt, weil danach niemand mehr im Vertrag steht. Verkauft ihr mitten in der Zinsbindung, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Eine Person bleibt, übernimmt den Anteil der anderen und zahlt sie aus. Die andere muss dafür aus dem Darlehen entlassen werden. Reicht das vorhandene Geld für die Auszahlung nicht, wird das Darlehen größer als die bisherige Restschuld. Dann prüft die Bank zusätzlich, ob der Betrag noch zum Wert der Immobilie passt.
Der Vertrag bleibt, wie er ist. Für eine Übergangszeit ist das oft die ruhigste Lösung. Ihr regelt untereinander, wer welchen Anteil der Rate zahlt. Beide haften dabei weiter für die volle Summe.
Ob dein Weg eine Verlängerung bei der bisherigen Bank oder ein Wechsel ist, ist eine eigene Frage – mehr dazu unter Unterschied zwischen Prolongation und Umschuldung.
Mit unserem Online-Rechner findest du in nur wenigen Minuten heraus, welche Konditionen du für deine Anschlussfinanzierung bekommen kannst.
Ja, das geht. Der Vorgang heißt Schuldhaftentlassung. Die Bank entlässt eine der beiden Personen aus dem Vertrag, danach schuldet nur noch eine das Geld. Der Vertrag läuft weiter, mit demselben Zinssatz und derselben Zinsbindung.
Nicht genügen dafür: eine Absprache zwischen euch, ein gerichtlicher Beschluss über das Eigentum oder eine Änderung im Grundbuch.
Ja. Ohne ihre Zustimmung gibt es keine Schuldhaftentlassung – die Bank ist nicht verpflichtet, sie zu erteilen. Sie verliert eine von zwei haftenden Personen und damit ein Stück Sicherheit. Sie stimmt zu, wenn die verbleibende Person aus ihrer Sicht allein tragfähig ist. Lehnt sie ab, bleiben das gemeinsame Weiterführen oder der Verkauf. Endet die Zinsbindung ohnehin, kann eine andere Bank den Fall auch anders bewerten.
Die Bank prüft nicht nach, sondern rechnet neu. Es ist eine vollständige Bonitätsprüfung, also eine neue Prüfung, wie sicher die Rückzahlung für sie ist. Nur diesmal mit einem Einkommen statt zwei. Auf dem Tisch liegen dabei in der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, eine Selbstauskunft, eine SCHUFA-Auskunft und Nachweise über weitere laufende Kredite.
Wie viel Einkommen eine Bank sehen will, ist eine eigene Rechnung – mehr dazu unter welches Einkommen die Bank für eine Baufinanzierung erwartet.
Die Rate bleibt zunächst gleich hoch, das zweite Einkommen dahinter fällt weg. Rechne deshalb zuerst aus, welche Rate ein Einkommen trägt. Wir rechnen bei Navera mit maximal 40 % des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens für Zins und Rückzahlung. Der Rechenweg: Nettoeinkommen mal 0,4.
Ein Beispiel. Zwei Menschen haben zusammen 4.500 € netto im Monat, tragbar sind davon 1.800 €. Nach der Trennung bleibt eine Person mit 2.800 € netto in der Immobilie, tragbar sind nun 1.120 €. Der Spielraum schrumpft also um 680 € im Monat, ohne dass sich am Darlehen etwas geändert hat.
Dazu kommt der Zeitfaktor, der aber nichts mit der Zahl der Kreditnehmenden zu tun hat. Die meisten Banken kalkulieren so, dass das Darlehen vor dem Renteneintritt zurückgezahlt ist – egal ob eine oder zwei Personen im Vertrag stehen. Entscheidend ist allein das Alter der Person, die das Darlehen jetzt trägt, und was deine Bank dabei akzeptiert. Wer mit 46 Jahren allein übernimmt und mit 67 aufhören will, hat noch rund 20 Jahre. Als Faustregel gilt: 2 % Rückzahlung im Jahr bedeuten rund 30 Jahre bis zur Schuldenfreiheit, 4 % rund 20 Jahre. Bleibt bei diesem Alter weniger Zeit als die bisherige Tilgung hergibt, braucht es eine höhere Tilgung – unabhängig davon, ob vorher eine oder zwei Personen finanziert haben.
Zwei Punkte fallen leicht unter den Tisch. Eine neue Heizung oder ein neues Dach zahlt danach eine Person allein, deshalb gehören solche Kosten in die Planung. Und ein Sondertilgungsrecht hilft, wenn sich die Lage später entspannt. Marktüblich sind 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr ohne Zusatzkosten, im Vertrag stehen muss es aber.
Die Zinsbindung sagt, wie lange dein Zinssatz garantiert gleich bleibt. Wo du darin stehst, verändert die Kosten deiner Entscheidung stärker als alles andere.
Fällt die Trennung mit dem Ende der Zinsbindung zusammen, ist das ein Vorteil. Der Anschluss wird ohnehin neu verhandelt. Du kannst verlängern oder zu einer anderen Bank wechseln, ohne dass für den Wechsel eine Entschädigung anfällt. Genau dann lohnt der Vergleich, weil die neue Rate für die nächsten Jahre gilt – den Zeitplan, wenn die Zinsbindung ausläuft, findest du im verlinkten Artikel.
Fällt die Trennung mitten in die Zinsbindung, hängt es daran, ob Geld an die Bank zurückfließt:
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Die Finanzierungsseite einer Trennung ist vor allem eine Reihenfolge-Frage. So wird die Lage übersichtlicher:
Ihr entscheidet zwischen drei Wegen: verkaufen und das Darlehen aus dem Erlös ablösen, eine Person übernimmt allein und die andere wird aus der Haftung entlassen, oder ihr führt es gemeinsam weiter. Der zweite Weg braucht die Zustimmung der Bank. Beim ersten entscheidet der Zeitpunkt über die Kosten.
Ja, über eine Schuldhaftentlassung. Die Bank entlässt eine Person aus dem Vertrag, danach schuldet nur noch eine Person das Geld. Voraussetzung ist, dass die Bank die verbleibende Person allein für tragfähig hält. Sie prüft das mit einer vollständigen neuen Bonitätsprüfung.
Ja – sie ist dazu nicht verpflichtet. Sie verliert eine von zwei haftenden Personen und prüft deshalb neu, ob ein Einkommen die Rate trägt. Lehnt sie ab, bleiben das gemeinsame Weiterführen oder der Verkauf.
Nein. Das Grundbuch regelt das Eigentum, der Darlehensvertrag die Haftung. Wer aus dem Grundbuch geht, aber im Darlehensvertrag bleibt, schuldet der Bank weiter das gesamte Geld.

Uta begleitet Menschen seit 17 Jahren auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Nach zwei kaufmännischen Ausbildungen in der Immobilienbranche hat sie an der HTW Berlin Immobilienwirtschaft studiert und ist Immobilienökonomin. Mehrere Jahre arbeitete sie angestellt in der Immobilien- und Finanzierungsbranche.
Bei Navera verantwortet sie Kundenerlebnis und Beratung. Ihr Schwerpunkt ist es, den Immobilienkauf einfacher zu machen. Für die meisten Menschen ist er die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens, und genau dabei begleitet Uta sie. Besonders am Herzen liegen ihr Familien auf dem Weg ins erste Zuhause.